Bitte wählen Sie einen gültigen Zeitraum.
Die berechneten Beträge entsprechen den gesetzlichen Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand (2026). Diese können steuerfrei vom Arbeitgeber erstattet werden.
Der Rechner ermittelt die genaue Dauer Ihrer Reise anhand von Start- und Endzeit. Dabei werden An- und Abreisetage sowie volle 24h-Tage automatisch erkannt, wie gesetzlich vorgeschrieben.
Basierend auf dem Land (oder Ersatzland wie Luxemburg) wird die korrekte Pauschale für 2026 gewählt: "Kleine Pauschale" (>8h oder An-/Abreise) oder "Große Pauschale" (24h).
Gesetzliche Kürzungen (20% Frühstück, 40% Mittag-/Abendessen) werden von der vollen Tagespauschale abgezogen, jedoch nie unter 0€. Sie sehen genau, was Ihnen zusteht.
Sie haben Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand, wenn Sie beruflich mehr als 8 Stunden von Ihrer Wohnung und Ihrer ersten Tätigkeitsstätte abwesend sind. Bei mehrtägigen Reisen erhalten Sie für An- und Abreisetage unabhängig von der Dauer eine Pauschale.
Ja, dieser Rechner verwendet die vorläufigen/aktuellen Pauschbeträge für 2026. Sollten sich Änderungen durch das BMF ergeben, wird der Rechner aktualisiert.
Erstattet der Arbeitgeber die Spesen nicht oder nur teilweise, können Sie den Differenzbetrag als Werbungskosten in Ihrer privaten Steuererklärung geltend machen.
Verpflegungsmehraufwand kann nur für die ersten 3 Monate einer längerfristigen beruflichen Tätigkeit an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte steuerfrei gezahlt werden.
Bei Reisen durch mehrere Länder gilt für den jeweiligen Tag der Pauschbetrag des Ortes, den der Arbeitnehmer zuletzt vor 24 Uhr erreicht hat (oder des Ankunftsortes bei Rückreise).
Ja, neben Verpflegung gibt es oft Übernachtungspauschalen (Inland: 20€), die der Arbeitgeber steuerfrei zahlen kann, wenn keine Einzelnachweise (Hotelrechnung) eingereicht werden.
Wenn Sie ein Frühstück oder Abendessen selbst bezahlt haben (und nicht vom Arbeitgeber gestellt bekamen), darf hierfür keine Kürzung der Pauschale vorgenommen werden.
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