Degressive Sonderabschreibung für Elektroautos 2025-2027
Vorteile der degressiven Abschreibung (Jahr 1)
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Normalerweise werden Autos über 6 Jahre linear (mit ca. 16,6%) abgeschrieben. Der Investitions-Booster verlagert die Kosten nach vorne.
Zusätzlich profitieren Sie von der Pauschalbesteuerung. Die Preisgrenze wurde im Juli 2025 auf 100.000 € Bruttolistenpreis angehoben.
Im Gegensatz zur linearen Abschreibung, bei der die Kosten gleichmäßig verteilt werden, erlaubt die degressive AfA einen höheren Abzug zu Beginn. Ab Juli 2025 können Sie 30% des jeweiligen Buchwerts steuerlich geltend machen, was sofortige Steuerersparnisse generiert.
Förderfähig sind neue und gebrauchte reine Elektrofahrzeuge (BEVs) im Betriebsvermögen. Seit Juli 2025 wurde die Bruttolistenpreis-Grenze für die 0,25%-Regelung auf 100.000 € Bruttolistenpreis angehoben.
Alle gewerblichen Investoren, Einzelunternehmer, Freiberufler und KMUs in Deutschland, die ein förderfähiges Elektroauto als Dienstwagen anschaffen.
Die Regelung gilt für Anschaffungen zwischen Juli 2025 und Ende 2027. Da der Prozentsatz feststeht, profitieren Sie am meisten, wenn Sie die Anschaffung so früh wie möglich im Geschäftsjahr tätigen, um die volle AfA im ersten Jahr zu nutzen.
Wenn Sie den Dienstwagen-Modus aktivieren, berechnet das Tool zusätzlich zur Sonderabschreibung auch Ihre private Steuerersparnis. Als E-Auto-Fahrer versteuern Sie monatlich nur 0,25% des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil, während es bei einem Verbrenner 1% wären. Diese Ersparnis wird zu Ihrem Gesamt-Vorteil addiert.
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