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Energetische Sanierung

Steueroptimierer § 35c vs § 35a EStG

Vergleich der Steuererleichterung

§ 35a Handwerkerbonus1.000

Sofortige Absetzung (max. 1.200€)

§ 35c Energetisch4.100

Über 3 Jahre (7%, 7%, 6%)

§ 35c Verteilungsplan

Jahr 1 (7%)1.435
Jahr 2 (7%)1.435
Jahr 3 (6%)1.230

Voraussetzungen für § 35c

  • Gebäude älter als 10 Jahre
  • Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
  • Bescheinigung nach amtlichem Muster
  • Zahlung per Überweisung
BMF-Muster herunterladen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Lohnt sich § 35c mehr als § 35a?

In den meisten Fällen ja, da § 35c auch Materialkosten berücksichtigt und eine viel höhere Maximalsumme (40.000€ statt 1.200€) bietet. Allerdings wird die Ersparnis über drei Jahre verteilt.

Was zählt als energetische Sanierung?

Dazu gehören unter anderem die Dämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren sowie die Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage.

Brauche ich einen Energieberater?

Für die reine Steuerermäßigung nach § 35c reicht oft die Bescheinigung des Fachunternehmens. Ein Energieberater kann jedoch helfen, die Maßnahmen optimal zu planen und die Kosten dafür sind ebenfalls zu 50% steuerlich absetzbar.

Über den Sanierungs-Optimierer

Unser Tool hilft Hausbesitzern in Deutschland, die beste steuerliche Strategie für ihre energetischen Sanierungsvorhaben zu finden. Durch den Vergleich der Absetzbarkeit nach § 35a (Handwerkerleistungen) und § 35c (energetische Maßnahmen) EStG maximieren Sie Ihre Steuerersparnis. BoltPick unterstützt Sie dabei, nachhaltiges Wohnen bezahlbar zu machen.

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