Steueroptimierer § 35c vs § 35a EStG
Sofortige Absetzung (max. 1.200€)
Über 3 Jahre (7%, 7%, 6%)
In den meisten Fällen ja, da § 35c auch Materialkosten berücksichtigt und eine viel höhere Maximalsumme (40.000€ statt 1.200€) bietet. Allerdings wird die Ersparnis über drei Jahre verteilt.
Dazu gehören unter anderem die Dämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren sowie die Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage.
Für die reine Steuerermäßigung nach § 35c reicht oft die Bescheinigung des Fachunternehmens. Ein Energieberater kann jedoch helfen, die Maßnahmen optimal zu planen und die Kosten dafür sind ebenfalls zu 50% steuerlich absetzbar.
Unser Tool hilft Hausbesitzern in Deutschland, die beste steuerliche Strategie für ihre energetischen Sanierungsvorhaben zu finden. Durch den Vergleich der Absetzbarkeit nach § 35a (Handwerkerleistungen) und § 35c (energetische Maßnahmen) EStG maximieren Sie Ihre Steuerersparnis. BoltPick unterstützt Sie dabei, nachhaltiges Wohnen bezahlbar zu machen.
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